Verlängerung: Maske tragen auch auf Wochenmärkten

Symbolbild
Symbolbild
Werbung

Seevetal/Landkreis Harburg. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der unverändert hohen Inzidenz von über 1.000 seit mehr als sieben Tagen verlängert der Landkreis Harburg die bisherige Maskenpflicht für den Bereich der Wochenmärkte sowie für den Buchholzer Bahnhof, die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße in Buchholz und den Bahnhof Ashausen. 

Werbung

Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen sich Menschen auf engem Raum oder längere Zeit aufhalten. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, die zunächst bis einschließlich 23. Februar 2022 befristet ist. Die Regelungen korrespondieren mit der Geltungsdauer der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes und der damit angeordneten „Winterruhe“.

Der Landkreis setzt daher fest, dass jede Person im Bereich der im Landkreis Harburg abgehaltenen Wochenmärkte eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Der Bereich der Wochenmärkte, für den diese Verpflichtung gilt, umfasst sämtliche Verkehrsflächen, Fußgängerzonen und Plätze, auf denen die Marktstände aufgestellt sind. Der Bereich beginnt fünf Meter vor dem ersten Wochenmarktstand und endet fünf Meter nach dem letzten Wochenmarktstand. Dem Verkaufspersonal der Wochenmarktbeschicker ist es gestattet, die Mund-Nasen-Bedeckung in der Zeit, in der keine Kunden bedient werden, abzunehmen, sofern das Personal untereinander die Abstandsvorschriften einhalten kann.

Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt außerdem in Buchholz für den Bahnhof und die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße sowie in der Gemeinde Stelle am Bahnhof Ashausen. Zur Gesamtanlage des Bahnhofes gehören dabei auch die nahe Umgebung mit dem vorgelagerten Bustreff und den Fahrradabstellanlagen sowie die Bahnhofstunnel.

Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sowie für Kinder unter sechs Jahren. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.

Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln . (dh/ein)

Werbung