Polizei nahm E‑Scooter-Fahrer ins Visier

Foto: Symbolbild
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Seevetal/Buchholz. Wer mit einem E‑Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss für diesen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen und dies mit einem Versicherungskennzeichen auf dem E‑Scooter kenntlich machen. 

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In der Praxis sieht dies im Straßenverkehr oft ganz anders aus. Das bestätigten am Wochenende gleich mehrere Kontrollen der Polizei in Buchholz. Diese kontrollierte mehrere Personen die ohne ein solches Kennzeichen mit ihrem E‑Scooter unterwegs waren. Eine Versicherung für die Fahrzeuge bestand nicht. Es wurde jeweils ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen die Fahrzeugführer eingeleitet. 

Die Polizei bittet alle Bürger sich vor der Anschaffung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren. 


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(dh/ein)

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