Seevetal/Landkreis Harburg. Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen im Januar mit Blick auf die stark steigende Corona-Inzidenz im Landkreis Harburg und die zunehmende Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante. Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, vormals Lebensmittelzeugnis, sind für alle Personen vorgeschrieben, die Tätigkeiten in Küchen, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben aufnehmen.
Rückfragen hierzu gibt es beim Landkreis telefonisch unter 04171 – 693 0 oder per Mail an gesundheitsamt@lkharburg.de. Ob die Schulungstermine im Februar wieder stattfinden ist noch unbekannt. (dh/ein)