Förderprogramm für E‑Ladestation jetzt beantragen

„Private E-Ladestationen werden ab 24. November von der Bundesregierung gefördert“, informiert Oliver Waltenrath, Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung. Foto: Landkreis Harburg
„Private E-Ladestationen werden ab 24. November von der Bundesregierung gefördert“, informiert Oliver Waltenrath, Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung. Foto: Landkreis Harburg
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Seevetal/Landkreis Harburg. Bis ins Jahr 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein, so das Ziel der Bundesregierung. Dadurch soll zum Erreichen der Klimaziele der Bundesrepublik bis 2030 die CO2-Emissionen im Verkehr um 40 bis 42 Prozent reduziert werden. Um den Wechsel zum E‑Auto zu beschleunigen, fördert die Bundesregierung neben dem Umweltbonus beim Kauf eines Stromers nun auch E‑Ladestationen an Stellplätzen und Garagen privater Wohngebäude mit mindestens 900 EUR. 

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Das Förderprogramm startet am 24. November. Darauf weist Oliver Waltenrath, Klimaschutzmanager des Landkreises Harburg hin. Wer bereits stolzer Besitzer eines E‑Autos ist oder das werden möchte und über eine private Ladestation beziehungsweise Wallbox nachdenkt, hat jetzt Gelegenheit von der Förderung der bundeseigenen KfW-Bank zu profitieren.

Die Förderung können private Eigentümer bekommen, aber auch Wohneigentumsgemeinschaften, Mieter und Vermieter (Privatpersonen und Unternehmen). Das Ladegerät darf allerdings nicht für jedermann öffentlich zugänglich sein. Die Anzahl der Ladepunkte ist prinzipiell nicht begrenzt. Zu den förderfähigen Kosten gehören der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung sowie die Kosten für den Einbau und Anschluss der Ladestation inklusive aller Installationsarbeiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung ist der Bezug von ausschließlich Ökostrom, entweder vom Stromanbieter oder aus der eigenen Solaranlage.

„Ganz wichtig ist es, dass Interessierte ihren Antrag stellen, bevor sie ein Unternehmen mit der Installation der Ladestation beauftragen“, informiert Oliver Waltenrath. „Sobald der Förderbescheid der KfW vorliegt, steht der staatlich geförderten Investition in die private E‑Lade-Infrastruktur aber nichts mehr im Weg“.

Das Förderprogramm kann kombiniert werden mit weiteren Fördermitteln etwa für den barrierefreien Umbau eines Stellplatzes oder einer Garage inklusive Zugangswege und dem Schutz von Haus und Garage vor Einbruchskriminalität.

Wer Fragen zu Förderangeboten hat oder einen Überblick über sämtliche Klimaschutz-Serviceangebote für den Landkreis Harburg sucht, für den gibt es die virtuelle Energieagentur der Kreisverwaltung www.energiewegweiser.de/mobilität . Dort geht es auch direkt zum Förderantrag für die privaten Stromtankstellen. Ansprechpartner bei Fragen sind Oliver Waltenrath und sein Team bei der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Harburg, Telefon 04171 – 693641. (tj/ein)

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