Tag der Ersten Hilfe: Diese vier Mythen können Leben kosten

Erste Hilfe sollte jeder jederzeit leisten können. Foto: Johanniter
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Seevetal. Viele Menschen haben Angst davor, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Sie fürchten, etwas falsch zu machen und der verletzten Person noch mehr zu schaden. Doch diese Sorge ist unbegründet, sagt Michaela Hönig, Erste-Hilfe-Trainerin bei den Johannitern. „Dabei kann nur derjenige etwas falsch machen, der gar nichts tut”, betont sie.

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Anlässlich des internationalen Tags der Ersten Hilfe am heutigen Samstag, 12. September, räumen die Johanniter im Landkreis Harburg mit weit verbreiteten Mythen und Irrtümern auf. Diese können im Ernstfall zu gefährlichem Fehlverhalten führen und Leben kosten. 

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Die Johanniter haben vier besonders hartnäckige Mythen identifiziert und erklären, wie Ersthelfer richtig handeln. Viele der vermeintlichen Regeln, die im Volksmund kursieren, stimmen nicht mit der Realität überein.

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Mythos Nummer eins: Die verletzte Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Das stimmt nicht. Für eine Wiederbelebung muss die Person in Rückenlage auf einem festen Untergrund liegen. Ist dies nicht gegeben, muss sie dorthin bewegt werden. Bestehen bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände und ist eine Rettung gefahrlos möglich, sollte diese auch erfolgen, beispielsweise mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos Nummer zwei: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Auch das ist falsch. Der Helm muss bei Bewusstlosen abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird, trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle. Außerdem können Menschen im Helm ersticken.

Technik und rechtliche Bedenken unbegründet

Mythos Nummer drei: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Mythos Nummer vier: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Bei der Leistung der Ersten Hilfe macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie einem Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht die Lage anders aus.

Kurse für mehr Sicherheit

Die Johanniter bieten Erste-Hilfe-Kurse an, um Menschen die Angst vor dem Helfen zu nehmen. Interessierte können sich online unter www.johanniter.de/erstehilfe anmelden. (dh)

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