Smart Glasses: Wenn die Sonnenbrille heimlich mitfilmt

Mit einer Smart-Glases werden Besucher am Badesee heimlich gefilmt. Foto: Symbolbild/KI-generiert.
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Seevetal. Sie sehen aus wie normale Sonnenbrillen, doch im Gestell verbergen sich Kamera, Mikrofon und oft eine WLAN- oder Bluetooth-Schnittstelle. Mit einem Fingertipp oder Sprachbefehl können „Smart-Glasses” filmen. Allein im Jahr 2025 wurden weltweit mehr als sieben Millionen dieser Geräte verkauft. Die Aufnahmen aus der Ich-Perspektive ermöglichen es, Gespräche, private Momente oder sensible Zugangscodes unbemerkt mitzuschneiden.

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Die Videofunktion von Smart Glasses nutzen meist männliche Täter vermehrt, um vorwiegend Frauen an belebten Orten wie dem Strand, im Fitnessstudio oder in Bars gezielt anzusprechen. Dabei verbergen sie, dass die Begegnung gefilmt wird. 

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Die Täter manipulieren oder kleben das blinkende Kontrolllämpchen an der Brille zuvor ab. So bleibt die Aufnahme unbemerkt. Die heimlich entstandenen Videos werden später ohne Zustimmung als Content auf Video- und Social-Media-Plattformen hochgeladen. Dort werden die Betroffenen ohne deren Kenntnis öffentlich bloßgestellt oder abgewertet. Die Aufnahmen dienen oft dazu, ein sexistisches oder frauenfeindliches Weltbild zu fördern, warnen die Polizeilichen Beratungsstellen.

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Wer bemerkt, dass er heimlich gefilmt wurde, kann die sofortige Löschung verlangen und Unterlassung fordern. Zivilrechtlich kann gegen den Filmenden vorgegangen werden. Bei Verletzung der Intimsphäre oder in sexuellen Kontexten kommen zusätzlich Strafanzeigen nach Paragraf 201a oder Paragraf 184k Strafgesetzbuch in Betracht.

So kann man sich schützen

Wer angesprochen wird und einen Verdacht hegt, sollte auf auffälliges Verhalten achten. Wiederholtes Fixieren, gezieltes Mitgehen oder Sprechen in die Brille können Warnzeichen sein. In Gegenwart unbekannter Personen mit Smart Glasses sollten keine sensiblen Daten preisgegeben werden. Eingaben sollten konsequent abgeschirmt werden.

Was im Ernstfall hilft

Bei Unbehagen sollte der Ort gewechselt und das Gespräch beendet werden. Belebte oder geschützte Bereiche bieten Schutz. Aufnahmen sollten klar unterlassen werden. Unterstützung durch Personal, das Umfeld oder Begleitpersonen kann hinzugezogen werden. Vorfälle sollten mit Ort, Zeit und Personenbeschreibung dokumentiert werden. Bei Bedarf kann Anzeige erstattet werden. (dh)

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