Polizei warnt: 82-Jähriger Seevetaler verliert 26.000 Euro an Anlagebetrüger

Foto: Symbolbild

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Seevetal. Ein 82-jähriger Seevetaler ist in den vergangenen Wochen Opfer von Anlagebetrügern geworden. Der Mann überwies insgesamt knapp 50.000 Euro an die Täter. Immerhin 24.000 Euro konnte die Polizei sicherstellen und zurücküberweisen lassen.

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Der Senior hatte einen Bericht über eine vermeintlich attraktive Anlagemöglichkeit im Internet gelesen. Dort gab er seine Kontaktdaten an. 

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Danach meldeten sich verschiedene Personen telefonisch bei ihm. Sie stellten dem 82-Jährigen hohe Renditen in Aussicht. Über mehrere Wochen brachten sie ihn so dazu, insgesamt knapp 50.000 Euro auf verschiedene Konten im In- und Ausland zu überweisen.

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Plattform stoppt verdächtige Transaktion

Bei einem Transfer erkannten die Betreiber einer Plattform, die Euro in Kryptowährung umwandelt, Anhaltspunkte für einen möglichen Betrug. Sie hielten rund 24.000 Euro an und kontaktierten den Seevetaler.

Daraufhin erstattete der 82-Jährige Anzeige bei der Polizei. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens und Kontaktaufnahme durch die Beamten überwies der Diensteanbieter die rund 24.000 Euro an den Geschädigten zurück. Dennoch bleibt ein beträchtlicher Schaden bestehen.

Kontakt über WhatsApp ist verdächtig

Die Polizei nennt mehrere Punkte, die auf unseriöse Geschäftspraktiken hindeuten. Dazu gehört die telefonische Kontaktaufnahme über WhatsApp.

Ebenso sollten Anleger misstrauisch werden, wenn die Täter Fotos der durchgeführten Überweisung fordern. Ein weiteres Warnzeichen sind ständig wechselnde Bankverbindungen. Die Betrüger erklären dies den Geschädigten damit, dass es durch tagesaktuelle IBANs bestmögliche Renditechancen gebe.

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Spätestens wenn die Hausbank Überweisungen anhält und Kontakt aufnimmt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Betrugsfall.

Die Polizei empfiehlt, vor der ersten Kontaktaufnahme zu einem Anbieter das Unternehmen umfänglich im Internet zu recherchieren. Wenn dazu keine verlässlichen Angaben und allgemeine Geschäftsbedingungen zu finden sind, sollte man von einem Investment absehen. Gleiches gilt, wenn Warnmeldungen bei etablierten Verbraucherschutzplattformen bestehen. (dh)

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