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Seevetal/Landkreis Harburg. Wenn bei einem längeren Stromausfall plötzlich dringend benötigte medizinische Geräte ausfallen oder Menschen wegen einer Evakuierung ihr Zuhause verlassen müssen, obwohl sie auf einen Rollstuhl oder ein Sauerstoffgerät angewiesen sind, stehen Einsatzkräfte vor einem Problem. Sie wissen nicht, wo sie im häuslichen Umfeld auf solche speziellen Notlagen treffen. Der Landkreis Harburg bindet deshalb den Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle an das bundesweite Notfallregister an.
Die Kreisverwaltung verschafft beiden Bereichen einen direkten Zugang zu den dort hinterlegten Informationen. Das Notfallregister unter www.notfallregister.eu richtet sich direkt an alle Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen im Kreis. Sie können dort selbst oder mit Unterstützung von Angehörigen, Betreuenden oder Pflegediensten wichtige Informationen hinterlegen. Dazu gehören Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, benötigten Hilfsmitteln oder lebenserhaltenden medizinischen Geräten, die immer häufiger auch in den eigenen vier Wänden zum Einsatz kommen. Die Daten werden ausschließlich von den registrierten Personen selbst beziehungsweise ihren Unterstützenden gepflegt und können jederzeit aktualisiert werden.
In Krisen- und Notfallsituationen wie bei einem länger anhaltenden Stromausfall, einer Evakuierung, einem Hochwasser oder anderen Gefahrenlagen können die Leitstelle sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in der Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz auf diese Informationen zugreifen. So lässt sich benötigte Hilfe schneller und passgenauer organisieren.
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Für wen sich die Registrierung lohnt
Besonders wichtig ist das Notfallregister für Menschen, die auf ein elektrisch betriebenes Beatmungsgerät, ein Sauerstoffgerät oder einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind. Auch Dialysepatientinnen und Dialysepatienten oder Menschen, die regelmäßig auf medizinische Versorgung angewiesen sind, können von einer Registrierung profitieren. Außerdem richtet sich das Angebot an gehörlose und schwerhörige Menschen, die akustische Warnungen oder Lautsprecherdurchsagen nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Über im Register hinterlegte Kontaktdaten und Hinweise wissen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst von diesen Menschen und können sie im Notfall gezielter erreichen und unterstützen.
In Deutschland gibt es kein zentrales Register mit den Daten von Menschen mit Lebensunterstützungssystemen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage dafür, noch sind Krankenkassen und Pflegedienste verpflichtet, entsprechende Patientendaten an die Katastrophen- und Bevölkerungsschutzbehörden zu melden. Der Kreis Harburg hatte solche Informationen bereits vor einigen Jahren selbst abgefragt und möchte nun über das Notfallregister weitere und aktuelle Informationen gewinnen.
Informationskampagne startet in Kürze
In den kommenden Wochen wird die Kreisverwaltung gezielt über das Notfallregister informieren. Dazu wird sie insbesondere Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste über die Möglichkeiten informieren, die das Register bietet. Falls nötig, steht die Verwaltung auch bei der Registrierung zur Seite. Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen für die Nutzung des Registers zu gewinnen und ihre Sicherheit in Not- und Krisensituationen zu erhöhen. Je mehr relevante Informationen den Einsatzkräften im Ernstfall zur Verfügung stehen, desto schneller und gezielter können sie Hilfe leisten. (dh)
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