Gemeinde Seevetal legt Gestaltungssatzung für drei Dörfer aus

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Seevetal/Holtorfsloh/Ohlendorf/Ramelsloh. Wie neue Gebäude aussehen müssen, welche Farben Dächer und Fassaden haben dürfen und wie Grundstücke eingefriedet werden sollen – das regelt eine Gestaltungssatzung, die die Gemeinde Seevetal für die Dörfer Ramelsloh, Ohlendorf und Holtorfsloh erarbeitet hat. Der Entwurf liegt ab Mittwoch, 1. Juli, öffentlich aus. Bürger können dann ihre Stellungnahmen dazu abgeben.

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Die Satzung soll das Ortsbild der drei Dörfer langfristig erhalten und weiterentwickeln. Sie legt fest, wie neue Gebäude und Baumaßnahmen gestaltet werden müssen. Dabei geht es um konkrete Vorgaben zur Gestaltung und Farbgebung von Dächern, Fassaden und Grundstückseinfriedungen. Die Regelungen wirken als gestalterischer Rahmen für die jeweiligen Dörfer. 

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Die Gemeinde hat die Satzung gemeinsam mit Bürgern erarbeitet. Anfang des Jahres lag bereits ein Vorentwurf aus. Die Hinweise aus dieser ersten Beteiligungsrunde sind im Rahmen einer Abwägung in den jetzigen Entwurf eingeflossen. Mit der öffentlichen Auslegung beginnt nun die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch.

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So können sich Bürger einbringen

Die Planungsunterlagen liegen vom Mittwoch, 1. Juli, bis Montag, 3. August, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Seevetal aus. Dort haben Interessierte Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Gemeinde bittet um eine Terminvereinbarung.

Die Mitarbeiter der Planungsabteilung stehen telefonisch unter der Rufnummer 04105–55-2389 zur Verfügung. Die Informationen sind auch im Internet unter www.bauleitplanung.seevetal.de und www.seevetal.de/RL-OD-HL-Satz‑1 zu finden. (dh)

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