Seevetal/Landkreis Harburg. Eltern aus Seevetal und dem Landkreis Harburg können auch nach dem 18. Geburtstag ihrer Kinder weiter Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass sie rechtzeitig handeln und die erforderlichen Nachweise an die Familienkasse übermitteln. Die Unterlagen lassen sich bequem online einreichen, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide hin.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Doch auch nach der Volljährigkeit kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Familien bekommen daher drei Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes Post von der Familienkasse.
In dem Schreiben teilt die Familienkasse einen Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mit. Den erforderlichen Nachweis, beispielsweise eine Studienbescheinigung, können Eltern dann bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes elektronisch übermitteln. Das genügt für eine nahtlose Weiterzahlung.
+++ Melde dich jetzt für unseren WhatsApp-Newsticker an und erhalte die wichtigsten Nachrichten direkt auf dein Handy! – Hier klicken und abonnieren +++
Auch Übergangsphasen sind abgedeckt
Nach dem Schulende geht es nicht immer unmittelbar weiter. Die Familienkasse zahlt auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Voraussetzung ist unter anderem, dass dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach einer Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Dazu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden. Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr, dem Freiwilligen Ökologischen Jahr oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse zu übermitteln, idealerweise online. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Aktuelle Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. (dh)
Mach seevetal-aktuell.de zu deiner bevorzugten Nachrichtenquelle bei Google
Wenn du unsere Berichterstattung schätzt und Nachrichten von seevetal-aktuell.de künftig häufiger in den Google-Schlagzeilen sehen möchtest, kannst du unsere Seite ganz einfach als bevorzugte Quelle festlegen. Dafür brauchst du lediglich ein Google-Konto.
Hier fügst du seevetal-aktuell.de mit wenigen Klicks hinzu.
Hintergrund: So funktioniert die neue Funktion von Google.


















