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Seevetal/Landkreis Harburg. Wer im August einen Schulplatz an einer Berufsfachschule, Fachoberschule oder Fachschule antritt, sollte seinen BAföG-Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Der Landkreis Harburg rät zu einer kurzfristigen Antragstellung, obwohl der Schuljahresbeginn noch rund drei Monate entfernt ist.
Der Grund: Zum Start des neuen Schuljahres im August häufen sich die Anträge, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Schüler-BAföG steht nicht nur Studierenden zu. Auch Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen können finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.
Die Abteilung „Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche” des Landkreises Harburg prüft die Ansprüche und beantwortet Fragen zur Berechtigung. Besonders wichtig: Die Förderung wird immer nur für ein Schuljahr bewilligt. Schülerinnen und Schüler, die im August ihr zweites oder drittes Ausbildungsjahr beginnen, müssen daher rechtzeitig einen Wiederholungsantrag für das kommende Schuljahr stellen.
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Mehrere Wege zur Antragstellung
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises ist telefonisch unter den Rufnummern 04171–639476 und 04171–693754 erreichbar. Auf der Homepage www.landkreis-harburg.de findet sich unter dem Suchbegriff „Ausbildungsförderung” weitere Informationen. Ratsuchende können ihre Fragen auch per E‑Mail an lkharburg@bafoeg-niedersachsen.de richten.
Wer den Antrag online stellen möchte, findet auf www.bafög.de die entsprechende Möglichkeit. Dort lassen sich unter der Rubrik „Antrag stellen” auch Antragsformulare herunterladen. Diese können ausgefüllt per Post oder E‑Mail an den Landkreis Harburg gesendet werden. (dh)
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