Neue Regeln sollen Gewalt gegen Frauen verhindern und Opfer besser schützen

Frau wehrt Person an der Tür ab. Foto: Polizei Beratung
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Seevetal/Landkreis Harburg. Der Bundestag hat eine Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die auch im Landkreis Harburg betroffenen Frauen und Kindern mehr Schutz bieten soll. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler bezeichnet die Änderungen als überfälligen Schritt. 

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„Auch im Landkreis Harburg sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen”, sagt Stadler. Mit dem neuen Gesetz bekämen sie besseren Schutz und Täter klarere Konsequenzen. Kern der Reform ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild. Gewalttäter erhalten künftig eine Fußfessel, mit der Annäherungsverbote erstmals wirksam kontrolliert werden können. Nähert sich ein Täter der geschützten Person, wird diese sofort gewarnt. Eine zusätzliche Warnzone schafft einen Sicherheitspuffer. Die Polizei wird bereits alarmiert, bevor es zu einem Verstoß kommt. Damit bleibt mehr Zeit zum Handeln, bevor eine Situation eskaliert. 

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Die Reform bringt weitere Neuerungen. Anti-Gewalt-Trainings werden für Täter verpflichtend. Verstöße gegen Schutzanordnungen werden künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren Haft bestraft. Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten außerdem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.

Svenja Stadler. Foto: Anya Zuchold
Svenja Stadler. Foto: Anya Zuchold

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SPD plant weitere Maßnahmen gegen Gewalt

Für Stadler ist das Gesetz ein wichtiger erster Schritt. „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat”, sagt die Abgeordnete. Das neue Gesetz sei wichtig, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen.

Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet bereits an weiteren Maßnahmen. Geplant sind ein Gesetz gegen digitale Gewalt und Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Außerdem soll Femizid als Mordmerkmal gesetzlich verankert werden. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und jetzt setzen wir sie auch in Deutschland durch”, sagt Stadler. (dh)

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