Seevetal. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei haben in der Nacht zu Sonntag auf der A1 einen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt. Einem Lkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zum Ende des Fahrverbots um 22 Uhr untersagt.
Der Lkw-Fahrer transportierte nicht leicht verderbliche Ladung ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung. Das Sonntagsfahrverbot gilt in Deutschland grundsätzlich für Lkw über 7,5 Tonnen. Ausnahmen sind nur mit speziellen Genehmigungen möglich, etwa für den Transport leicht verderblicher Waren.
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(dh)

















