Politische Entscheidung: Kein Verbot für Veggie-Burger und Tofu-Wurst

Veggie Burger. Foto: Symbolbild
Veggie Burger. Foto: Symbolbild
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Seevetal/Berlin. Nach monatelangem Streit haben sich das EU-Parlament und die EU-Staaten auf abgeschwächte Regelungen für die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten geeinigt. Svenja Stadler, SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin ihrer Fraktion für den Bereich Ernährung, begrüßt die Einigung.

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„Das ist ein wichtiges Signal für den deutschen Markt”, sagt Stadler. Deutschland sei der größte Markt Europas für pflanzliche Alternativprodukte. Die Branche solle nicht durch Verbote behindert und gebremst werden. Das wirtschaftliche Potenzial in diesem Bereich sei enorm hoch. Prognosen zufolge könnte die Branche bis 2045 eine Wertschöpfung von bis zu 65 Milliarden Euro erreichen und 250.000 Arbeitsplätze schaffen. 

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Der ursprüngliche Verbotsplan sei nicht nur gegen die Wirtschaft gerichtet gewesen. Er sei offenbar auch davon ausgegangen, dass Verbraucher nicht in der Lage seien, Produktinformationen selbstständig und korrekt wahrzunehmen. „Das Gegenteil ist der Fall”, sagt Stadler. Studien aus Deutschland und anderen europäischen Staaten zeigten eindeutig, dass Verbraucher gut zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten unterscheiden könnten. Die Debatte um ein Bezeichnungsverbot sei laut Stadler so sachfremd wie unnötig und offenbare zudem ein fragwürdiges Menschenbild.

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So sieht die neue Regelung aus

Die neue Einigung sieht ein deutlich abgeschwächtes Verbot vor. Lediglich Bezeichnungen, die eindeutig tierischen Produkten entsprechen, sollen nicht zulässig sein. Veggie-Burger und Schnitzel sowie Tofu-Wurst bleiben also erlaubt. Eine „vegane Gänsekeule” darf künftig nicht mehr so heißen. (dh)

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