Seevetal/Landkreis Harburg. Im Landkreis Harburg ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist ein Geflügelbetrieb in Wistedt in der Samtgemeinde Tostedt. Das Veterinäramt ordnet ab Dienstag, 4. November, eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb an.
In beiden Zonen gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel. Der Wistedter Betrieb wurde nach dem Bekanntwerden des Verdachts sofort gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1 bestätigt hatte, wurden die 13.000 Gänse und 26.000 Enten tierschutzgerecht getötet.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollieren nun alle 27 Geflügelhaltungen in der Schutzzone sowie stichprobenartig die Betriebe im Zehn-Kilometer-Radius. Im gesamten Zehn-Kilometer-Radius gilt Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht soll verhindern, dass freilebende Wildvögel Hausgeflügel infizieren.
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Strikte Biosicherheit erforderlich
Im übrigen Landkreis Harburg müssen Haltungen ab 50 Tieren ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen mit bestimmten Eigenschaften halten: eine geschlossene, überstehende und nach oben gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern.
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind untersagt
Spaziergänger und Haustierbesitzer sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel können dem Veterinärdienst per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder sollten Vogelkadaver mit einer beschwerten Plane abdecken, aber keinesfalls anfassen. Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es ebenso wenig wie einen zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg telefonisch unter 04171–693466. Weitere Informationen und Karten der Restriktionszonen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. (dh)



















