Versuchter Mord: Anklage nach Wurfattacken auf A7 bei Seevetal

Autobahn A1 Höhe Sottrum. Das Foto entstand von der Autobahnbrücke aus, von der die Täter im Juni Gegenstände warfen. Foto: JOTO
Autobahn A1 Höhe Sottrum. Das Foto entstand von der Autobahnbrücke aus, von der die Täter im Juni Gegenstände warfen. Foto: JOTO
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Seevetal. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Anklage gegen zwei Männer wegen versuchten Mordes erhoben. Den Beschuldigten im Alter von 32 und 22 Jahren wird vorgeworfen, Ende Mai und Anfang Juni dieses Jahres massive Gegenstände von Autobahnbrücken auf fahrende Fahrzeuge geworfen zu haben – seevetal-aktuell.de berichtete hier.

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Die Taten ereigneten sich an verschiedenen Orten in Norddeutschland, darunter auch im Bereich Seevetal. Die Männer warfen Warnbaken-Füße, eine Betonplatte, Steine und sogar einen Baumstamm auf die Fahrbahn und direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge. 

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Besonders erschreckend ist das Motiv der Beschuldigten: Sie wollten nach den von ihnen verursachten Unfällen als Ersthelfer auftreten, um ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Durch die Attacken entstanden Sachschäden und es gab leicht verletzte Personen.

Serie von Angriffen

In der Nacht von Montag auf Dienstag, 2. auf 3. Juni, schlugen die Täter gleich zweimal an der A7 zu – sowohl im Bereich Seevetal als auch bei Soltau. Insgesamt werden den Männern acht gemeinsame Taten zur Last gelegt. Aber nicht nur im Norden warfen die Männer Gegenstände von Brücken. Der 22-Jährige soll für zwei weitere Angriffe allein verantwortlich sein, der 32-Jährige für einen. Alle drei Taten fanden in Süddeutschland statt.

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Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als versuchten Mord. Die Angeschuldigten hätten mit gemeingefährlichen Mitteln und heimtückisch gehandelt. Zudem werden die Beweggründe als niedrig eingestuft.

Untersuchungshaft dauert an

Beide Beschuldigte befinden sich seit Anfang Juni in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat mit der Anklageerhebung die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (tj)

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