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Seevetal/Rönneburg. Der Zusammenstoß des Intercity-Express 613 am 11. Februar mit einem Sattelschlepper auf einem Bahnübergang im Harburger Stadtteil Rönneburg – seevetal-aktuell.de berichtete – hat jetzt zu einer ersten Konsequenz geführt: Nach Informationen von seevetal-aktuell.de hat die Straßenverkehrsbehörde für die Straße Reller, die dort die Gleise überquert, ein Verbot für Fahrzeuge über zehn Meter Länge angeordnet. Eine offizielle Bestätigung gibt es noch nicht. Erfahrungsgemäß dauert es ein paar Tage, bis die Anordnung durch Aufstellen der Schilder wirksam wird.
Bei dem Unfall hatte der ICE einen mit Schienen beladenen Sattelschlepper gerammt, der kurz zuvor im Vossloh Rail Center losgefahren war. Ein Hamburger Wissenschaftler, der in Wagen 4 des ICE gesessen hatte, wurde bei dem Aufprall tödlich verletzt.
Die Ermittlungen zur Unfallursache sind noch nicht abgeschlossen und werden nach Auskunft der Hamburger Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens „noch erheblich Zeit in Anspruch nehmen“.
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Offenbar steht der Verlauf der Straße im Fokus der Ermittler. Für einen Sattelschlepper ist der Reller ohnehin überraschend eng, kompliziert wird es allerdings im Bereich des Bahnübergangs, weil es dort eine Spitzkehre gibt. Musste der Fahrer des Sattelschleppers rangieren und hatte sich womöglich festgefahren? Nach Auskunft eines Bahnsprechers kann ein Zug schon knapp 40 Sekunden nach dem ersten Warnlicht am Bahnübergang eintreffen.

Michael Sander, Co-Fraktionschef und Fachsprecher für Mobilität und Verkehrswende hatte wie berichtet kurz nach dem Unfall eine Anfrage an das Bezirksamt Harburg eingereicht. Er hatte sich gewundert, dass die Schienen per Lkw von und zum Schienenwerk transportiert worden sind. Nach seinen Informationen war in der Betriebsgenehmigung des Unternehmens nur der Transport per Schiene erlaubt.
Das Bezirksamt hatte sich allerdings nicht für zuständig erklärt und auf die Behörde für Mobilität und Verkehrswende verwiesen. Diese wiederum hatte die Verantwortung für die Betriebsgenehmigung weiter an das Eisenbahnbundesamt geschoben. Dort hat seevetal-aktuell.de nachgehakt. Die Antwort: „Das Schienenwerk von Vossloh ist keine Eisenbahninfrastruktur des Bundes, so dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Betriebsgenehmigung des Werkes nicht zuständig ist. Für den Gleisanschluss des Unternehmens ist wiederum die Landeseisenbahnaufsicht Hamburg zuständig.“
Das hat Michael Sander nicht überzeugt: „Das Vossloh Center war bei seiner Gründung eine Einrichtung der Deutschen Bahn. Also müssten alle Unterlagen und auch die Betriebsgenehmigung in den Akten des Bundes zu finden sein.“
Sobald die Sperrung für längere Fahrzeuge in Kraft tritt, ist die Frage nach der Betriebsgenehmigung nicht mehr wichtig. Die Schienen müssten per Bahn transportiert werden. Für die Klärung der Unfallschuld könnte sie indes maßgeblich sein. (ag)


















