Politische Werbung
Politische Werbung
Seevetal. Am 23. Februar 2025 entscheiden auch die Bürgerinnen und Bürger in Seevetal über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte die deutlich verkürzten Fristen beachten: Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen können die Stimmzettel erst später gedruckt und verschickt werden, wodurch das Zeitfenster für die Briefwahl deutlich enger ausfällt als gewöhnlich.
Der sicherste Weg ist es am Wahlsonntag das Wahllokal zu besuchen und seine Stimme abzugeben. Wenn das nicht möglich ist, dann sollten die Briefwahlunterlagen selbst abgeholt werden oder es sollte gleich vorab im Rathaus per Briefwahl gewählt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen dafür werden in der Woche ab dem 13. Januar 2025 versendet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich ein Wahlscheinantrag. Mit diesem Wahlscheinantrag oder dem Personalausweis kann man im Wahlbüro im kleinen Sitzungssaal des Rathauses die Briefwahlunterlagen abholen oder direkt vor Ort per Briefwahl wählen. Dies ist voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich, da erst dann die Stimmzettel vorliegen. Ab diesem Datum können auch erst die online beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen versendet werden.
Auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Seevetal können ab dem 11. Januar 2025 die Briefwahlunterlagen unter www.seevetal.de/wahlschein beantragt werden. Ein paar Tage später werden diese dann mit der Post zugestellt.
Fertige Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen können auch zu den Öffnungszeiten im Rathaus oder in den Ortsverwaltungen abgegeben werden oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Gemeinde Seevetal leitet diese dann an den Landkreis Harburg weiter. Dort werden die Stimmen der Briefwahl dann auch ausgezählt. (dh/ein)


















