Seevetal/Maschen. Eine Veranstaltung im Maschener Dorfhaus sorgt derzeit für Unruhe in der Gemeinde Seevetal. Nachdem die AfD Seevetal dort am kommenden Donnerstag eine nicht öffentliche Veranstaltung durchführen wollte, erhielt die Partei von der Gemeinde eine Absage. Die Gründe: Unzuverlässigkeit seitens der AfD sowie eine Überbelegung des Dorfhauses. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Lüneburg für die AfD entschieden. Die Gemeinde Seevetal legt Widerspruch ein. Nun wird ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erwartet.
Die Überbelegung – die resultiert durch seevetal-aktuell.de. Die lokale Onlinezeitung präsentiert sich derzeit in der Maschener Pop-up Box. Da es keine sanitären Einrichtungen in dem schmucken Container gibt, müssen dessen Besucher auf die Örtlichkeiten im Dorfhaus zurückgreifen. „Eine Doppelnutzung ist daher nicht möglich, wir können das nicht koordinieren“, erklärt Bürgermeisterin Emily Weede.
Die AfD plädiert auf die Nutzung des Dorfhauses. Die Partei habe rechtzeitig die Veranstaltung angemeldet, bekam aber dennoch eine Absage. Der AfD wurde außerdem vorgeworfen, sie sei „unkooperativ“ und „unzuverlässig““, erklärt AfD Fraktionsvorsitzender Robert Offermann. Deshalb setzt die Gemeinde auf ihr Hausrecht. In der Vergangenheit fanden bereits mehrere Veranstaltungen der AfD im Dorfhaus statt. Diese wurden auch – teilweise unter Auflagen – genehmigt. „Am Tag der letzten reservierten Veranstaltung im Oktober der AfD ist diese aber gar nicht erst erschienen“, sagt Weede. Eine Absage habe es nicht gegeben. Stattdessen hat die Partei ihre Veranstaltung „an einem anderen Ort“ durchgeführt — seevetal-aktuell.de berichtete. „Aufgrund dieser schlechten Erfahrungen und der Nichtabsage des Termins haben wir jetzt von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht“, sagt Weede.
Die Gemeinde geht davon aus, im Oktober bewusst falsch informiert worden zu sein. Anders kann sie sich nicht erklären, dass die Versammlung im Oktober am Tage der geplanten Veranstaltung im Maschener Dorfhaus plötzlich woanders stattfinden konnte. Bei der Veranstaltung ging es um die Nominierung eines AfD Bundestagskandidaten — hier gilt eine Ladungsfrist der Mitglieder von drei Wochen, die auch die Örtlichkeit beinhaltet.
„Wir haben mit dem Dorfhaus fest geplant und mussten unsere Mitglieder dann kurzfristig über den Ortswechsel informieren”, sagt Offermann. Für die Veranstaltung im Oktober seien die Auflagen — unter anderem ein Sicherheitsdienst — nicht zu gewährleisten gewesen. „Das haben wir der Gemeinde auch mitgeteilt”, sagt Offermann. Für Weede war das allerdings keine förmliche Absage, sie rechnete fest mit der Veranstaltung.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied nun in erster Instanz für die AfD. „Das ist eine Klatsche für die Bürgermeisterin. Sie hat mit ihrer parteipolitisch motivierten Verweigerungshaltung gravierend gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien verstoßen“, sagt Offermann und weiter, „Frau Weede hat zu respektieren, dass persönliche parteipolitische Präferenzen und ihr Verwaltungshandeln als Bürgermeisterin, dies bedingt absolute Neutralität, strikt zu trennen sind.“
Diesen Vorwurf weist Weede vehement von sich. „Es ist egal, ob hier ein Strick Club, eine andere Partei oder sonst jemand sich bei der Nutzung des Dorfhauses unkorrekt verhalten hat. Wir brauchen zuverlässige Partner“, sagt Weede.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg urteilt jetzt in der nächsten Instanz. (tj)