Seevetal/Landkreis Harburg. Die Waffenbehörde im Landkreis Harburg kann ab sofort wieder alle waffenrechtlichen Anträge bearbeiten. Eine bundesweite Regelungslücke hatte die Behörde seit November zur Untätigkeit gezwungen. „Wir können jetzt unter anderem wieder Voreinträge in Waffenbesitzkarten vornehmen”, sagt Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer. Diese Einträge sind besonders für Jäger und Sportschützen wichtig, die eine neue Waffe erwerben möchten.
Allerdings müssen sich Antragsteller auf längere Wartezeiten einstellen. Die Behörde muss zunächst den Rückstau der vergangenen Wochen abarbeiten. Betroffen sind vor allem Anträge für Kurzwaffen von Jägern und Sportschützen sowie Anträge für halbautomatische Langwaffen von Sportschützen.
Der Grund für die vorübergehende Pause lag in einer Gesetzesänderung zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Seit dem 1. November müssen bei der Zuverlässigkeitsprüfung auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt einbezogen werden. Die praktische Umsetzung dieser neuen Vorschrift war jedoch zunächst nicht geregelt. Erst jetzt haben sich Bundesinnenministerium und Bundesländer auf ein einheitliches Verfahren geeinigt. (JOTO/ein)