Seevetal/Landkreis Harburg. Die Betrüger wollen offenbar das schlechte Gewissen ausnutzen – und gleich kassieren: Unbekannte sollen sich im Büsenbachtal und in der Weseler Heide im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide als Rangerin bzw. Ranger ausgegeben und Bußgelder gefordert haben. Der Landkreis Harburg warnt vor den Betrügerinnen und Betrügern, die auch in anderen Naturschutzgebieten aktiv sein könnten und sich unrechtmäßig als Rangerin oder Ranger ausgeben.
Bei den beiden Fällen in dieser Woche wurden offenbar die Halter von freilaufenden Hunden angesprochen. Sie wurden von der Unbekannten bzw. dem Unbekannten angesprochen und zur Zahlung von Bußgeldern aufgefordert. „Mit der Landschaftswacht des Landkreises hat das nichts zu tun“, betont Niels Vollmers von der Abteilung Umwelt. „Unsere vier Rangerinnen und Ranger sprechen Menschen zwar an, sie werden aber niemals direkt vor Ort Bußgelder in bar kassieren.“ Wenn Bußgelder wegen Verstößen gegen Naturschutzrecht verhängt werden, erhalten die Betroffenen eine schriftliche Zahlungsaufforderung der Kreisverwaltung.
Die vier Rangerinnen und Ranger des Landkreises Astrid Seidler, Carina Peters, Florian Baier und Andreas Maron sind an ihrer blauen Dienstkleidung – mit Landkreis-Logo und Landkreis-Schriftzug – erkennbar. „Die offizielle Landschaftswacht kann sich außerdem vor Ort persönlich ausweisen“, sagt Vollmers und rät, sich im Zweifel den Dienstausweis zeigen zu lassen. „Wer von den Betrügerinnen oder Betrügern angesprochen wird, sollte die Polizei rufen.“
Die Landschaftswacht des Landkreises Harburg besteht seit knapp einem Jahr. Die Rangerinnen und Ranger sind in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten rund um Heide und Elbe unterwegs – im Büsenbachtal ebenso wie in der Elbeniederung und an der Tideelbe, aber auch in der Unteren Seeveniederung, am Brunsberg, an Este, Seeve und Luhe sowie in der Wulmstorfer Heide – und das zu den unterschiedlichsten Zeiten, auch abends und am Wochenende – eben immer dann, wenn auch mit vielen Menschen zu rechnen ist. Hauptaufgabe ist es, eine Stimme für den Naturschutz zu sein und die Menschen zu sensibilisieren. Dabei geht es vor allem um Kommunikation und um Aufklärung. Dabei achten sie auf die Anleinpflicht für Hunde ebenso wie auf das Wegegebot und sprechen die Menschen vor Ort an, haben aber auch die Kompetenz, Personalien aufzunehmen oder bei Regelverletzungen im Bedarfsfall Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. (dh/ein)