Landkreis Harburg informiert: Aktuell immer mehr Keuchhustenfälle

Erkältung, Grippe, Foto: Symbolbild
Erkältung, Grippe, Foto: Symbolbild
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Seevetal/Landkreis Harburg. Es beginnt wie eine normale Erklärung – mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber. Dann folgen von schweren, anhaltenden Hustenanfällen: Keuchhusten. Doch Keuchhusten ist keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere Infektion, die sehr leicht übertragen wird – und die zunimmt. 

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Das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg verzeichnet eine deutliche Zunahme an Keuchhustenfällen. Betroffen sind alle Altersgruppen. Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Keuchhusten-Fällen empfiehlt das Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls bestehende Impflücken bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zu schließen. Dieses ist besonders wichtig bei möglichen Kontakten zu Säuglingen und Kleinkindern, die noch nicht geimpft worden sind.

Keuchhusten ist weltweit eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege und wird durch Bakterien ausgelöst. Der Erreger, Bordetella pertussis, bildet Giftstoffe, die die Schleimhäute der Luftwege schädigen. Seit 2013 ist eine Erkrankung bundesweit meldepflichtig. Keuchhusten wird von Mensch zu Mensch in der Regel durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Bakterien über winzige Speichel-Tröpfchen bis zu einem Meter in der Luft verbreiten und eingeatmet werden. Eine Ansteckungsgefahr besteht vom ersten auftretenden Husten bis etwa fünf Wochen nach Krankheitsbeginn.

Nach einer Inkubationszeit von durchschnittlich neun bis zehn Tagen treten die ersten Krankheitserscheinungen mit Schnupfen und Reizhusten auf, meist ohne oder mit nur gering ausgeprägtem Fieber. Dann leiden die Betroffenen unter anfallsweise auftretenden Hustenattacken (Stakkatohusten), gefolgt von pfeifenden Atemgeräuschen. Teilweise kann es im Rahmen des starken Hustens auch zu Atemnot oder Erbrechen kommen.

Mit Antibiotika kann man grundsätzlich nur dann die Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken beeinflussen, wenn sie möglichst früh verabreicht werden, also vor oder in den ersten zwei Wochen ab Beginn des Hustens. Die Medikamente können jedoch für die Unterbrechung der Infektionsketten von erheblicher Bedeutung sein.

Keuchhusten stellt gerade im ersten Lebensjahr eine ernste Bedrohung für Kinder dar. Dabei sind Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten und Kleinkinder durch besonders schwere Krankheitsverläufe mit begleitender Lungenentzündung und dem erhöhten Risiko eines Atemstillstands gefährdet. Selten kann es zudem zu neurologischen Komplikationen wie Krampfanfällen oder Hirnblutungen kommen. Aber nicht nur Kinder erkranken: Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) treten inzwischen rund 60 Prozent aller Erkrankungen bei Erwachsenen auf.

Das Gesundheitsamt rät daher, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlene Impfung gegen Keuchhusten vorzunehmen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten. Die erste Impfung gegen Keuchhusten ist ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Der Impfschutz ist frühestens zwischen dem elften und 14. Lebensmonat abgeschlossen. Nachfolgend sind Auffrischungsimpfungen im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie im Alter von neun bis 17 Jahren sinnvoll. Da weder die Impfung noch eine durchgemachte Erkrankung einen lebenslangen Schutz erzeugen, werden grundsätzlich regelmäßige Auffrischimpfungen auch für Erwachsene empfohlen.

Um die Wirksamkeit des Impfschutzes aufrecht zu erhalten und die Übertragung auf ungeimpfte und nicht-immune Personen zu minimieren, ist die Impfung gegen Keuchhusten allgemein ratsam. Besonders wichtig ist sie für Frauen mit Kinderwunsch vor Beginn einer Schwangerschaft sowie für Schwangere des letzten Schwangerschaftsdrittels, da sich die bei einer Impfung von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus übertragen. Aber auch für Familienmitglieder eines Neugeborenen, medizinische Fachkräfte, Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist die Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. (dh/ein)

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