Nach Ausbruch der Vogelgrippe: Situation im Landkreis Harburg entspannt sich

Ein historischer Empfang: Das Eingangsgebäude des Freilichtmuseums am Kiekeberg. Foto: FLMK
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Seevetal/Landkreis Harburg. Der Ausbruch des hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 im Freilichtmuseum am Kiekeberg ist erfolgreich eingedämmt. Die dazu notwendigen Desinfektionsmaßnahmen wurden am Sonntag abgeschlossen und vom Kreisveterinäramt abgenommen. 

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Das sind nicht nur gute Neuigkeiten für das Freilichtmuseum, das nach zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen und einer zweiten Desinfektion der Wege auf dem Museumsgelände am kommenden Samstag, 18. Februar 2023, wieder für Besucher öffnet. Sondern ganz besonders auch für die Geflügelhalter und ihre Tiere in der Schutz- und in der Überwachungszone rund um Rosengarten-Ehestorf.

Aktuell laufen die gesetzlichen Fristen zur Aufhebung der strengen Schutzmaßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung: Wenn es zu keinem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe kommt, können diese frühestens am 15. März 2023 durch den Landkreis Harburg komplett aufgehoben werden.

Dennoch ist weiterhin Wachsamkeit angesagt: Das Kreisveterinäramt behält die Lage in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML), dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie dem Nachbarlandkreis Stade und der Freien und Hansestadt Hamburg genau im Auge und ist jederzeit darauf vorbereitet, weitere Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung umzusetzen.

Zum Schutz vor einem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe ist derzeit eine Schutz- (3‑Kilometer-Radius) und eine Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) rund um die Ausbruchstierhaltung im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Kraft. Dort gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Vögel. Die vollständigen Regeln finden sich genauso wie eine interaktive Karte unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Größere und gewerbliche Betriebe, die Ausnahmegenehmigungen zur Abweichung von den geltenden Regeln erhalten, müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und sämtliche verendeten Tiere in einem zertifizierten Labor auf Vogelgrippe untersuchen lassen.

In der Schutz- und in der Überwachungszone gilt insbesondere Stallpflicht für Geflügel. Durch die Stallpflicht werden freilebende Tiere davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhalter müssen ihr Hausgeflügel dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Vögel müssen (mit Ausnahme von Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg unter der Telefonnummer 04171/ 693 466 oder per Mail an tiergesundheit@lkharburg.de melden.

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer aber insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies ebenfalls dem Veterinäramt melden. (dh/ein)

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