Hinweis für Grundstücksbesitzer: Laub gehört nicht auf die Straße

Herbstlaub auf der Straße. Foto: Symbolbild
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Seevetal/Hittfeld. Die Gemeinde Seevetal erinnert zum Herbst alle Gartenbesitzer daran, dass jetzt ein guter Zeitpunkt ist, die Hecken zurückzuschneiden. Hecken sind so zu pflegen, dass sie nicht den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen. 

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Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die so genannten Sichtdreiecke an Einmündungen von höherem Bewuchs freizuhalten sind. Dies dient insbesondere auch der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgängern und Radfahrern.

Die Gemeinde macht außerdem darauf aufmerksam, dass es nicht erlaubt ist, das jetzt anfallende Laub vom Gehweg an den Fahrbahnrand zu kehren. Es besteht die Gefahr, dass die Kanalisation verstopft und im schlimmsten Fall bei einem Unwetter das Wasser nicht abfließen kann. „Zudem verteuert das gedankenlose Entsorgen am Fahrbahnrand die Straßenreinigungsgebühren für alle Grundstücksbesitzer, da die Kehrfahrzeuge entsprechend öfter fahren müssen“, erklärt Pressesprecher Andreas Schmidt von der Gemeinde Seevetal. Anfallendes Laub auf dem Gehweg ist wie Laub auf dem eigenen Grundstück zu behandeln und kann gut kompostiert oder über die bewährten Abfuhrmöglichkeiten für Grünabfälle entsorgt werden.

Für giftige Pflanzen, die nicht über den Grünabfall entsorgt werden dürfen, wie zum Beispiel Jakobskreuzkraut oder Riesenbärenklau, steht auf dem Gelände des Betriebshofes der Gemeinde am Meyermannsweg 9 in Hittfeld erstmals ein Container zur Verfügung. Hier können entsprechende Pflanzen zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. (dh/ein)

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