Corona: Schul-Quarantäne nur noch für enge Kontakte

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Seevetal/Landkreis Harburg. Statt ganzer Klassen müssen nur noch einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne: Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf bundesweit weniger strenge Quarantäne-Regeln für Kinder und Jugendliche an Schulen und Kitas geeinigt. Sie gelten einheitlich deutschlandweit. Ziel ist es, durch die gelockerten Regelungen so viel Präsenzunterricht, Teilhabe und Normalität wie möglich umsetzen zu können.

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Das hat auch Auswirkungen auf das Vorgehen im Landkreis Harburg, der die Empfehlungen und einen entsprechenden Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums umsetzt. Wenn eine Corona-Infektion in einer Schulklasse oder Kita-Gruppe nachgewiesen ist, bedeutet das: Der Landkreis ordnet nur noch für diejenigen Personen Quarantäne an, die in engem Kontakt mit der infizierten Person waren, also beispielsweise die direkten Sitznachbarn oder in Kitas enge Freundinnen und Freunde des positiv getesteten Kindes.

Die Quarantäne dauert grundsätzlich wie bisher 14 Tage, die engen Kontaktpersonen können sich aber nach fünf Tagen freitesten, wenn sie keine Symptome haben. Das ist mit einem PCR-Test oder mit einem PoC-Antigen-Test in einer anerkannten Stelle möglich. Ein Selbsttest erfüllt die Voraussetzungen für ein Freitesten nicht. Die Quarantäne ist dann beendet, wenn dem Landkreis das negative Testergebnis vorliegt (E‑Mail 53Pandemie@lkharburg.de), eine schriftliche Aufhebung ist nicht erforderlich. Geimpfte und Genesene müssen grundsätzlich nicht in Quarantäne.

Bei dem Beschluss der Gesundheitsminister handelt es sich aber nicht um verbindliche Vorgaben, sondern um Empfehlungen an die Landkreise. Die Bewertung der Lage und die damit verbundenen Maßnahmen liegen nach wie vor bei den Behörden vor Ort. Der Landkreis kann daher auch anders verfahren. „Im Regelfall werden wir die Empfehlungen anwenden“, sagt Sebastian Schaper, Leiter der Stabsstelle Pandemie. „In einzelnen Fällen kann es aus Gründen des Infektionsschutzes aber auch zu anderen Regelungen und weitergehenden Quarantäneanordnungen kommen – beispielsweise, wenn in einer Klasse die Sitznachbarn nicht eindeutig auszumachen sind, mehrere Personen einer Kohorte infiziert sind oder enge und zum Teil nicht nachvollziehbare Kontakte stattgefunden haben.“

Der Landkreis appelliert darüber hinaus an alle Personen ab 12 Jahren, die Impfung gegen das Corona-Virus wahrzunehmen. Die Corona-Impfung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg aus der Pandemie und schützt nicht nur die Geimpften, sondern auch andere, die sich nicht impfen lassen können – und damit gerade auch die jüngeren Kinder bis 12 Jahren, für die bisher kein Impfstoff zugelassen ist. (tj/ein)

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