Seevetal/Landkreis Harburg. Gute Neuigkeiten für Autofahrerinnen und Autofahrer: Online-Kfz-Dienstleistungen können weiter vereinfacht genutzt werden. Zumindest bis zum Jahresende können auch Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Personalausweis mit eID-Funktion verfügen, i‑KfZ-Dienstleistungen online nutzen und beispielsweise ihr neues Auto zuzulassen. Voraussetzung ist ein Konto beim Serviceportal des Landkreises Harburg https://portal.landkreis-harburg.de/.
Über das Portal https://stva.landkreis-harburg.de/home können mit einem Serviceportalkonto, das über portal.landkreis-harburg.de eingerichtet werden kann, folgende KfZ-Dienstleistungen auch ohne Personalausweis mit eID-Funktion in Anspruch genommen werden:
- Neu- und Wiederzulassungen,
- Abmeldungen,
- Umschreibungen,
- Namens- und Adressänderungen bei Umzug.
Durch das Konto haben die Bürgerinnen und Bürger auch Zugriff auf das Serviceportal für den Landkreis Harburg. Es bietet in seiner aktuellen Stufe 60 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt und der Gemeinde Rosengarten: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr.
Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Kfz-Dienstleistungen sind:
- Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Änderung der Zulassungsbescheinigung bei Umzug: Fahrzeug muss seit 01. Oktober 2017 zugelassen sein, weil nur dann die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II aufgedruckt sind sowie die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern mit einem Sicherheitscode versehen sind
- Abmeldung: Hier muss das Fahrzeug seit 01. Januar 2015 zugelassen sein (Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Stempelplaketten).
Hintergrund: Der Verzicht auf eine Authentifizierung der Kundinnen und Kunden durch eine freigeschaltete eID-Funktion des Personalausweises wurde im vergangenen Jahr durch einen Erlass des Niedersächsischen Verkehrsministeriums möglich, der nun bis auf weiteres verlängert wurde. (tj/ein)