Weiter möglich: Das neue Auto einfach online zulassen

Deutlich einfacher ist jetzt die online Zulassung von Fahrzeugen.
Landkreis Harburg. Foto: Symbolbild
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Seevetal/Landkreis Harburg. Gute Neuigkeiten für Autofahrerinnen und Autofahrer: Online-Kfz-Dienstleistungen können weiter vereinfacht genutzt werden. Zumindest bis zum Jahresende können auch Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Personalausweis mit eID-Funktion verfügen, i‑KfZ-Dienstleistungen online nutzen und beispielsweise ihr neues Auto zuzulassen. Voraussetzung ist ein Konto beim Serviceportal des Landkreises Harburg https://portal.landkreis-harburg.de/.

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Über das Portal https://stva.landkreis-harburg.de/home können mit einem Serviceportalkonto, das über portal.landkreis-harburg.de eingerichtet werden kann, folgende KfZ-Dienstleistungen auch ohne Personalausweis mit eID-Funktion in Anspruch genommen werden:

  • Neu- und Wiederzulassungen,
  • Abmeldungen,
  • Umschreibungen,
  • Namens- und Adressänderungen bei Umzug.

Durch das Konto haben die Bürgerinnen und Bürger auch Zugriff auf das Serviceportal für den Landkreis Harburg. Es bietet in seiner aktuellen Stufe 60 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt und der Gemeinde Rosengarten: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr.

Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Kfz-Dienstleistungen sind:

  • Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Änderung der Zulassungsbescheinigung bei Umzug: Fahrzeug muss seit 01. Oktober 2017 zugelassen sein, weil nur dann die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II aufgedruckt sind sowie die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern mit einem Sicherheitscode versehen sind
  • Abmeldung: Hier muss das Fahrzeug seit 01. Januar 2015 zugelassen sein (Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Stempelplaketten).

Hintergrund: Der Verzicht auf eine Authentifizierung der Kundinnen und Kunden durch eine freigeschaltete eID-Funktion des Personalausweises wurde im vergangenen Jahr durch einen Erlass des Niedersächsischen Verkehrsministeriums möglich, der nun bis auf weiteres verlängert wurde. (tj/ein)

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