Digitaler Impfnachweis: Jetzt in vielen Apotheken

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Seevetal/Landkreis Harburg. Aktuell erreichen den Landkreis Harburg viele Anfragen zum digitalen Impfnachweis. Viele bereits vollständig geimpfte Bürgerinnen und Bürger möchten wissen, ob sie sich den hierfür notwendigen QR-Code in den Impfzentren in Buchholz und Winsen nachträglich ausstellen lassen können. Dies ist jedoch nicht möglich. Erste Anlaufstelle hierfür sind ab jetzt die Apotheken in Niedersachsen sein. 

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Bis die Voraussetzungen für diesen Service in einem Großteil der Apotheken geschaffen sein werden, wird es jedoch noch ein wenig dauern. Ob die Apotheke um die Ecke bereits teilnimmt, kann unter www.mein-apothekenmanager.de eingesehen werden. Die nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfnachweises soll zudem auch über die impfenden niedergelassenen Ärzte ermöglicht werden. Außerdem soll es laut Informationen des Landes für alle, die bereits vollständig geimpft sind, im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und über die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0800 99 88 665 zeitnah die Möglichkeit geben, den benötigten QR-Code digital oder postalisch zu erhalten.

Alle Personen, die zukünftig an den Impfzentren geimpft werden, erhalten den digitalen Nachweis direkt vor Ort. Das Land stattet die Impfzentren mit der hierfür notwendigen Soft- und Hardware aus. Laut Gesundheitsministerin Daniela Behrens soll der Startschuss im Laufe in der kommenden Woche fallen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den digitalen Impfnachweis als QR-Code auf dem Smartphone zu nutzen: die CovPass-App, die in den App-Stores verfügbar ist, und die Corona-Warn-App, die viele bereits zur Kontaktverfolgung von Infizierten nutzen. Für die Corona-Warn-App steht eine aktualisierte Version zur Verfügung, die es möglich macht, den digitalen Impfnachweis dort zu speichern und bei Bedarf vorzuzeigen. Vollständig Geimpfte erhalten den QR-Code in Apotheken und bei Ärzten gegen Vorlage eines Impfnachweises und eines Personalausweises.

Laut Bundesgesundheitsministerium enthält der digitale Impfnachweis nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Bei der Überprüfung der Impfnachweise kann es sein, dass ergänzend ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden muss. Die Daten werden nur lokal auf dem eigenen Smartphone gespeichert und an keiner anderen Stelle.

Wer kein Smartphone besitzt oder die App nicht nutzen möchte, kann sich den QR-Code auch ausdrucken lassen und bei Bedarf vorzeigen. Es ist aber auch weiterhin möglich, seine Impfungen über den gelben Impfpass nachzuweisen.

Alle Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie unter www.digitaler-impfnachweis-app.de. (tj/ein)

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