Corona-Schutzimpfung: Impfnachweis nachtragen

Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Foto: Symbolbild
Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Foto: Symbolbild
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Landkreis Harburg/Seevetal. Der gelbe Impfausweis erlebt eine wahre Renaissance: Wenn in ihm die Corona-Impfungen eingetragen sind, kann dieser Nachweis Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen und Einschränkungen ermöglichen. Doch längst nicht bei allen Personen, die die Corona-Impfung erhalten haben, wurde das auch im Impfausweis dokumentiert. Wenn der Ausweis beim Impftermin beispielsweise vergessen wurde oder gar kein gelbes Heft vorhanden ist, gab es stattdessen eine Impfbescheinigung im Impfzentrum. Das Blatt gilt zwar ebenfalls als vollwertiger Impfnachweis, doch viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich dennoch den Eintrag im gelben Impfausweis. Aufgrund zahlreicher Nachfragen bietet der Landkreis Harburg daher die Möglichkeit, den Impfnachweis im Impfausweis nachzutragen.

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Dazu finden zwei offene Sprechstunden statt: Die Ein- und Umtragungen sind ohne Termin und Anmeldung Montags von 8 bis 9 Uhr sowie Donnerstags von 16 bis 17 Uhr im Kreishaus A in Winsen, Schloßplatz 6, Raum A‑002, möglich. Ganz wichtig: Zu dem Termin sind die Impfbescheinigung, die es beim Impftermin gab, sowie der Personalausweis und der gelbe Impfausweis mitzubringen. Wer keinen Impfausweis hat, kann ihn kostenlos in Arztpraxen oder im Gesundheitsamt des Landkreises Harburg erhalten.

Bei dem Nachtrag im Impfausweis handelt es sich nicht um den geplanten digitalen Impfnachweis. Der Bund plant, dass Impfungen ab Ende des zweiten Quartals mit diesem digitalen Impfnachweis dokumentiert werden können und will dann auch über die genauen Modalitäten informieren. (dh/ein)

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