Neues Corona Test Zentrum in Winsen für Kontaktpersonen

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Seevetal/Winsen. Mit der Einrichtung des Testzentrums am Krankenhaus Winsen am 3. November reagiert die Kreisverwaltung auf die seit 15. Oktober gültige Bundestestverordnung, die Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die selbst jedoch keine Symptome aufweisen, das Recht auf einen Corona-Test zuschreibt, sowie auf das zunehmende Infektionsgeschehen im ganzen Kreisgebiet. 

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Das Recht von Kontaktpersonen auf einen Test müssen der Öffentliche Gesundheitsdienst, damit das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die niedergelassenen Ärzte sicherstellen. Der Landkreis Harburg greift für das dafür nötige Testzentrum auf die vorhandene Infrastruktur am Krankenhaus Winsen zurück. Betrieben wird das Zentrum durch einen vom Landkreis Harburg beauftragten Mediziner. Falls das Angebot stark in Anspruch genommen wird, wäre die Kreisverwaltung kurzfristig in der Lage, ein weiteres Testzentrum am Krankenhaus Buchholz in Betrieb zu nehmen.

Wer hat Anspruch auf einen Test im neuen Testzentrum?

Anspruch auf einen PCR-Test im Testzentrum haben ausschließlich durch das Kreisgesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung identifizierte und in Quarantäne gesetzte sogenannte Kontaktpersonen I, die keine Krankheitssymptome zeigen und die einen Termin mit der ab 2. November werktags von 10 bis 14 Uhr geschalteten Terminhotline des Landkreises vereinbart haben. Wer keinen Termin vereinbart hat, wird auch nicht getestet. Das Angebot ist freiwillig, die in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen I entscheiden selbst, ob sie sich testen lassen. Für den Test werden keine Kosten fällig. Für die Terminhotline greift der Landkreis Harburg auf die während der ersten Pandemiephase im Frühjahr geschaffenen bewährten Strukturen und Mitarbeiter zurück.

Unter welcher Nummer ist die Terminhotline des Landkreises Harburg erreichbar?

Die Terminhotline ist ab 2. November montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr unter 04171 – 693 111 erreichbar.

Wann startet der Betrieb des Testzentrums?

Die Tests werden zum Start am 3. und 5. November durchgeführt. Ab 9. November wird das Testzentrum dann von Montag bis Freitag im Einsatz sein.

Hebt ein negativer Test die vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne für die Kontaktpersonen auf?

Nein. Die vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten wird durch einen negativen Test nicht aufgehoben oder verkürzt.

Tests in den Arztpraxen

Die Corona-Tests von Kontaktpersonen, anderen Personen mit Krankheitssymptomen und Reiserückkehrern aus ausländischen Risikogebieten werden weiterhin auch von den behandelnden Hausärzten selbst durchgeführt oder die Patienten werden nach telefonischer Anmeldung für einen Test in die Praxis bestimmter Hausärzte verwiesen, die sich bereit erklärt haben, als Infektionspraxen zu fungieren. Diese Ärzte testen falls nötig nicht nur die eigenen Patienten, sondern führen Tests mit Überweisung und telefonischer Anmeldung durch die behandelnden Hausärzte auch für deren Patienten durch. Wer keinen Hausarzt hat, kann sich an die Hotline des Kassenärztlichen Notdiensts unter 116 117 wenden.

Was geschieht, wenn ein Coronatest positiv ausfällt?

Dem Kreisgesundheitsamt werden weiterhin alle positiven Corona-Befunde gemeldet. Die Erkrankten werden so schnell wie möglich angerufen. Das Gesundheitsamt verfolgt die Infektionsketten zurück und ermittelt Kontaktpersonen. An Covid-19 erkrankte Personen sowie deren direkte Kontaktpersonen müssen in häusliche Quarantäne, um so die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Wer gilt als Kontaktperson?

  1. Personen, die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARSCoV-2-infizierten Person hatten,
  2.  Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder in den letzten zehn Tagen gelebt haben,
  3. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren,
  4. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation aufgehalten haben (z. B. Schulklasse, Gruppenveranstaltungen),
  5. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des Robert Koch-Institutes eine Warnung erhalten haben,
  6. Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person hatten,
  7. die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder in den letzten zehn Tagen behandelt, betreut oder gepflegt haben, oder
  8. von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infizierten Person behandelt, betreut oder in den letzten zehn Tagen gepflegt werden oder wurden.

Tests ohne medizinischen Anlass sind keine Kassenleistung

Personen, die nicht Covid-19 krankheitsverdächtig, keine Kontaktpersonen sind und nicht in der Verordnung zum Anspruch auf Testungen aufgeführt sind, haben keinen Anspruch darauf, dass die jeweilige Krankenkasse für einen Corona-Test aufkommt – etwa wenn der Arbeitgeber, ein Einreiseland oder Urlaubshotel einen negativen Corona-Test verlangen. Die Kosten für diese Tests müssen selbst getragen werden und werden auch nicht im Corona-Testzentrum des Kreises durchgeführt.

Alle Informationen darüber, wie die Tests ablaufen, finden sich auf www.landkreis-harburg.de/corona. (tj/ein)

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