Parteien fordern Verbot von Feuerwerk — Gemeinde hat Antworten

Feuerwerk am Nachthimmel. Foto: Dennis Hamann
Feuerwerk am Nachthimmel. Foto: Dennis Hamann
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Seevetal. Diese Geschichte spaltet die Gemüter: Bereits im März forderten die GRÜNEN und Die Linken ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk zu Silvester in Seevetal. Einen entstprechenden Antrag hatten sie für die Gemeinderatssitzung im März vorbereitet, seevetal-aktuell.de berichtete. Doch soweit kam es nicht. Der Antrag wurde an den Ausschuß für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit verwiesen. Hier gab es jetzt vorab eine Antwort.

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Am Mittwoch, 16. September tagt der Ausschuß in der Burg Seevetal. Unter anderem findet sich der Antrag der GRÜNEN und Linken zum Verbot von Silversterfeuerwerk hier wieder. Zusammengefasst steht darin, dass die Verwaltung der Gemeinde Seevetal für ein nachhaltiges Silvester-Feuerwerkskonzept in Seevetal geeignete Flächen lokalisieren und die Möglichkeiten für professionelle Feuerwerke oder Lasershows schaffen soll. Außerdem soll das private Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Gemeinde Seevetal verboten werden. 

Jetzt hat die zuständige Fachbehörde ihre Antwort veröffentlicht. Darin steht, dass ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk gar nicht möglich sei. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten nicht abgebrannt werden dürfen.” Bedeutet im Klartext: Böller können punktuell verboten werden, Silberregen nicht.

Weiter heißt es: „Ein Verbot von Feuerwerken nach Niedersächsichem Lärmschutzgesetz kommt im Bereich der Gemeinde Seevetal nicht in Betracht, da das Gesetz Regelungen nur in besonders schutzbedürftigen Gebieten zulässt. Diese sind Kur‑, Erholungs- und Wallfahrtsorte.

Auch die beiden Hauptargumente, welche die GRÜNEN und Linken für ein Verbot von privatem Feuerwerk in ihrem Antrag haben, lassen sich nicht mit gültigem Recht vereinbaren: Der Tierschutz und der Feinstaub: „Weitere Regulierungsmöglichkeiten zum Beispiel über das Bundesimmissionsschutzgesetz oder das Tierschutzgesetz sind durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Hier müssten grundsätzliche Gesetzesänderungen angestoßen werden”, heißt es in dem Schreiben der Gemeinde. 

Bedenken hat die Verwaltung außerdem bei der Kontrolle der Einhaltung eines möglichen Verbots. Aufgrund der Größe der Gemeinde kann das Ordnungsamt diese Arbeit in der Silvesternacht nicht leisten. „Eine Unterstützung durch die Polizei sei nicht zu erwarten, da das Einsatzgeschehen dann erfahrungsgemäß ohnehin schon überdurchschnittlich hoch sein wird.” 

Entschieden wird über den Antrag mit Knalleffekt auf der Ausschußsitzung am Mittwoch. (tj)

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