Einfach online Fahrzeuge anmelden — Kurz erklärt

Symbolbild. Foto: Landkreis Harburg
Symbolbild. Foto: Landkreis Harburg
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Seevetal/Landkreis Harburg. Das eigene Auto oder Motorrad 24/7 bequem und in Echtzeit vom eigenen Sofa aus online anmelden? Ohne Termin und Wartezeit in der Zulassungstelle direkt losfahren, ohne auf Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten warten zu müssen? Mit der 4. Stufe der bundesweiten internetbasierten Fahrzeugzulassung (i‑KfZ) ist das mittlerweile einfacher und komfortabler als je zuvor möglich. 

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Nicht von ungefähr nutzen immer mehr Einzelpersonen aber auch Großkunden wie Autohäuser oder Zulassungsdienstleister im Landkreis Harburg Tag für Tag die i‑kfZ-Dienstleistungen über das Serviceportal der Kreisverwaltung portal.landkreis-harburg.de. Weil es aber gerade bei der Online-Anmeldung einiges zu beachten gibt und Privatpersonen in der Regel nicht alle paar Monate ein Auto anmelden, haben der bisherige Praktikant und künftige Auszubildende der Kreisverwaltung Marlon Dilba und die Mitarbeiterinnen des BürgerService/Kfz-Zulassung Kimberly Sievers und Mari Gomez ein weiteres Erklärvideo gedreht, dass anschaulich durch den Onlinezulassungsprozess per i‑KfZ führt.

Das Video steht ab sofort unter www.landkreis-harburg.de/ikfz-video sowie auf den Facebook- und Youtube-Kanälen des Landkreises Harburg unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und https://shorturl.at/bopqP zur Verfügung. Wer sich gleich informieren möchte, wie die Online-Abmeldung funktioniert, findet dort auch ein Video dazu.

Über portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online können Einzel- und auch juristische Personen sowie Einzelunternehmen ihre Fahrzeuge online an- und abmelden. Ebenfalls möglich sind Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro(E)-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug seit Oktober 2017 zugelassen wurde und so über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und auf den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt. Für die Abmeldung oder Wiederzulassung desselben Fahrzeuges und Adressänderungen nach Umzug innerhalb des Landkreises kann das Auto bereits früher zugelassen worden sein: Und zwar ab 2015, so dass die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.

Nach den meisten Online-Zulassungsvorgängen müssen Sie nicht mehr auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern können ihr Fahrzeug mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichen und dem ausgedruckten Zulassungsbescheid befristet im Straßenverkehr nutzen, bis Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten nach spätestens 10 Tagen zugestellt sind. Die Gebühren für die Zulassung vor Ort hat die Bundesregierung vergangenen September erhöht. Im Gegenzug wurden die Gebühren für die Onlinezulassung erheblich gesenkt.

Die Identifizierung bei Online-Zulassungen über das Serviceportal muss nicht mehr für jeden einzelnen Vorgang über einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion erledigt werden. Natürliche Personen können alternativ auch die BundID oder ein Elster-Zertifikat nutzen. Auch das Zertifikat eines so genannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters ist dafür zugelassen. Juristische Personen wie Firmen können ebenfalls einen Antrag über ihr Unternehmenskonto Bund mit einem ELSTER-Zertifikat stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf portal.landkreis-harburg.de. Wenn Sie ein Fahrzeug online außer Betrieb setzen (abmelden) möchten, entfällt die Identifizierung sogar ganz.

Alle Nutzerinnen und Nutzer von i‑Kfz 4 haben selbstverständlich auch Zugriff auf sämtliche Online-Dienstleistungen des Serviceportals für den Landkreis Harburg portal.landkreis-harburg.de. Es bietet in seiner aktuellen fünften Stufe 210 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, der Gemeinde Rosengarten und der Gemeinde Stelle: KiTa-Platzanmeldung, Bauanträge stellen, Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskünfte, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer anmelden, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr. Weitere Onlinedienstleistungen sind in Vorbereitung.

Ganz egal, ob der Landkreis, die Kommune oder das Land Niedersachsen für den Service zuständig ist, ist nur ein Bürgerkonto erforderlich. Kostenpflichtige Dienstleistungen können bequem per integriertem Online-Payment bezahlt werden. Je nach Dienstleitung gelten drei unterschiedliche Registrierungsniveaus: Einige können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist lediglich eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Bürgerkonto durch einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder den teilnehmenden Städten und Gemeinden authentifiziert werden. Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der ITK Harburg in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH. (tj/ein)

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